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Nach dem Beschluss des Bundesrates wurde der Pflichtumtausch für alle Führerscheine in fälschungssichere und einheitliche EU-Führerscheine vorgezogen. Die Umtauschfristen für Ihren Führerschein werden dabei nach dem Geburtsjahr oder dem Ausstellungsjahr des Führerscheins gestaffelt. Die erste Umtauschfrist endet bereits am 19. Januar 2022. Wir haben Ihnen alle Fristen und Informationen zusammengetragen.
Bereits bis 2022 muss die erste Welle des Führerschein-Pflichtumtausches erfolgt sein. Dies betrifft rund 40 Millionen Führerscheine in Deutschland. Nach einer EU-Richtlinie (2006/126/EG) sollen die neuen Führerscheine fälschungssicherer und EU-weit einheitlich sein. Zudem werden alle Führerscheine künftig in einer Datenbank erfasst, um Missbrauch zu vermeiden.
Geburtsjahr des Führerscheininhabers | Tag, bis wann der Führerschein umgetauscht sein muss |
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Vor 1953 | 19.01.2033 |
1953 bis 1958 | 19.01.2022 |
1959 bis 1964 | 19.01.2023 |
1965 bis 1970 | 19.01.2024 |
1971 oder später | 19.01.2025 |
Ausstellungsjahr des Führerscheins | Tag, bis wann der Führerschein umgetauscht sein muss |
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1999 bis 2001 | 19.01.2026 |
2002 bis 2004 | 19.01.2027 |
2005 bis 2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012 bis 18.01.2013 | 19.01.2033 |
Unabhängig davon, wann Sie Ihre Fahrerlaubnis erhalten respektive bestanden haben, bleibt weiterhin Ihre PKW- und/oder Motorradfahrerlaubnis unbefristet bestehen. Das Führerschein-Dokument ist jedoch befristet auf eine Gültigkeit von 15 Jahren ab Ausstellung. Danach müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen und ausstellen lassen, wieder ohne weitere Gesundheitsprüfungen, jedoch mit aktualisierten Daten wie Namen und einem neuen, aktuellen Passbild. Ähnlich wie mit Ihrem Personalausweis.
Für den Umtausch Ihres Führerscheins müssen Sie dies nur bei Ihrer örtlichen Führerscheinstelle beantragen. Sie benötigen dafür ein aktuelles biometrisches Passbild, Ihren Personalausweis oder Reisepass sowie Ihren alten Führerschein. Die Kosten für den Führerschein-Umtausch betragen bundesweit einheitlich 24,- Euro. Hinzu kommen Kosten für das Passbild sowie eventuelle Versandkosten (rund 5,- Euro) und/oder Expressaufschläge, sofern angeboten, zwischen 10,- und 20,- Euro.
Wie viele Passbilder muss ich für den Führerschein abgeben? Für Ihren neuen Führerschein benötigen Sie nach wie vor nur ein aktuelles biometrisches Passbild. Ob Sie das Passfoto digital oder ausgedruckt benötigen, haben wir bereits in einem anderen Artikel für Sie zusammengefasst.
Vereinbaren Sie einen Termin bei uns im Sinziger Fotostudio und wir erstellen Ihnen unkompliziert Ihre biometrischen Passbilder. Diese können Sie nach einer kurzen Wartezeit direkt mitnehmen. Möchten Sie auch zukünftig über solche Themen informiert werden? Dann tragen Sie sich gern in unseren kostenlosen Newsletter ein und bleiben Sie auf dem Laufenden.
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