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Der Gesetzentwurf der Bundesregierung vom Juni 2020 zur Änderung des Passgesetzes wurde viel von Medien verbreitet und löste dabei genauso viel Verwirrung aus und ließ Fragen offen. Wer hat es noch nicht gehört: „Passbilder dürfen nur noch digital beim Amt abgegeben werden“? Weil wir fast täglich zum Thema gefragt werden und aufklären müssen, möchten wir auf diesem Weg noch einmal informieren.
Für alle Leser, die mit den Hintergründen zu dem Gesetzentwurf bereits vertraut sind, ist der aktuelle Stand nachfolgend kurz zusammengefasst. Denn an dem bisherigen Verfahren und der Handhabung mit Passbildern auf den Ämtern hat sich bislang nichts geändert.
Das Innenministerium möchte durch das Gesetz die Stärkung der Sicherheit im Pass- und Ausweiswesen erreichen. Das Ministerium möchte die Gefahr von gefälschten Bildern ausmerzen. Hintergrund ist das sogenannte Morphing-Verfahren. Mit diesem Verfahren besteht die Möglichkeit, mehrere Gesichter von unterschiedlichen Personen zu verschmelzen und daraus ein neues Bild zu erschaffen. Dieses Passbild könnte theoretisch von mehreren Personen genutzt werden.
Um dies zu vermeiden, sieht das Innenministerium vor, dass für neue Ausweise nur noch Passbilder verwendet werden, die von der zuständigen Behörde vor Ort unter Aufsicht erstellt werden. Außerdem soll mit dem Gesetz eine neue Ermittlungsbefugnis eingeführt werden, die der Polizei im Fahndungsfall gestattet, die zu einer Ausweis-Seriennummer gespeicherten Daten direkt bei den Behörden zu erfragen.
Durch die Kritik vom Fotofachhandel und dem Verband der deutschen Berufsfotografen wurde, anders als von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CDU) ursprünglich vorgesehen, der Gesetzentwurf zu Passbildsicherheit entsprechend geändert, sodass für die Fotografen weiterhin die Möglichkeit bestehen wird, biometrische Passbilder erstellen zu dürfen.
Wie die technischen Abläufe genau aussehen werden, ist noch nicht abschließend geklärt. Fest steht, dass die biometrischen Passbilder elektronisch von einem zertifizierten Fotografen an die Passbehörde übermittelt werden müssen. Diese Zertifizierung muss aller zwei Jahre erneuert werden. Dafür gilt es aber erst zu klären, wie die elektronische Übermittlung zukünftig stattfinden soll. Angedacht ist die Übertragung via DE-Mail und darüber hinaus soll bis spätestens Ende 2021 ein Cloud basierendes E-Passfoto zur Verfügung gestellt werden.
Da es sich, wie eingangs bereits erwähnt, nur um einen Gesetzentwurf handelt, der vom Bundestag noch nicht abgesegnet wurde, hat dieser auch keine Gültigkeit. Es ändert sich als zum aktuellen Zeitpunkt für Sie als Kunde nichts. Ihr zuständiges Passamt muss also auch weiterhin bis zur endgültigen Klärung der Übertragungsmöglichkeiten und der Übergangsfrist bis Mai 2025 Ihr biometrisches Passbild in ausgedruckter Form annehmen.
Zudem ist der Fortschritt der Digitalisierung bei den zuständigen Behörden, hier betreffend im Kreis Ahrweiler, auch bei vielen noch nicht auf dem Stand, dass überhaupt digitale Passbilder verarbeitet werden können. Erkundigen Sie sich bitte selbst vorab bei Ihrem zuständigen Passamt. Wir verfolgen das Thema weiterhin und halten Rücksprache mit den umliegenden Meldeämtern. Sobald es Änderungen geben sollte, werden wir diese umsetzen und Sie informieren.
Nicht nur sollten Sie sich vorab bei Ihrem zuständigen Passamt über freie Termine und die Abläufe erkundigen, sondern müssen auch zu Corona-Zeiten bei uns im Sinziger Fotostudio für biometrische Passbilder einen Termin vereinbaren. Und auch wenn Sie selbstverständlich ohne Maske fotografiert werden, gelten weiterhin die Auflagen der Corona-Bekämpfungsmaßnahmen. Das heißt, Sie müssen beim Betreten, Warten und Verlassen unseres Ladens einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
Damit keine unnötigen Wartezeiten im und vor unserem Fotostudio entstehen und um die Auflagen der Zugangskontrolle umsetzen zu können, müssen Sie – anders als sonst gewohnt – auch für Ihre biometrischen Passfotos einen Termin vereinbaren. Entweder telefonisch oder online.
— Oder telefonisch 0 26 42 – 4 33 73 —